Wissenswertes

Zuzahlung und Rezeptgebühr für gesetzlich Versicherte

Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein Einkommen haben. Alle anderen Versicherten sind zuzahlungspflichtig. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung einmalig eine Pauschale von 10 Euro und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten. Entrichten Sie den Gesamtbetrag bitte am ersten Behandlungstag. Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor.

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Manuelle Therapie, Fango, Heiße Rolle, zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen, um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.

 

 

Das sollten Sie als Patient wissen

Gesetzliche Krankenkassen

Die Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.

Die Preisgestaltung der gesetzlichen Versicherung, sowie die Behandlungszeiten werden uns genau vorgegeben. Darin enthalten sind auch die Zeiten für Dokumentation, Erstellung des Behandlungsplanes, Vor- und Nachbereitung der Kabinen usw. Weiterhin kommt hinzu, die Kontrolle der Verordnung, Berechnen und Kassieren einer Rezeptgebühr usw. Die Krankenkassen bezahlen lediglich 15 Minuten Zeit für eine Therapiesitzung.

Wir werden und müssen laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes, Verordnungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, auf das Genaueste prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Verordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht (was leider viel zu oft vorkommt…), müssen Sie die Verordnung beim Arzt richtigstellen lassen.

Die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse besteht leider ausschließlich bei einem absolut korrekt gestellten Rezept. Die Kassen weigern sich den Physiotherapeuten Ihre zustehende Vergütung, für erbrachte Leistungen, zu bezahlen, sollte nur ein Buchstabe oder eine Verordnungsnummer im Rezept falsch angegeben sein. Dies ist natürlich auch für uns eine enorme verwalterische Mehrarbeit, die wir viel lieber in ihre Therapiezeit investieren würden.

Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung dürfen maximal 28 Kalendertage liegen. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen nicht mehr als 14 Kalendertage vergehen. Eine Unterbrechung erlaubt Ihre Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen. Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, sich möglichst 24 Stunden vorher bei uns zu melden, damit wir die Chance haben, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Auch bei kurzfristigen Absagen bitten wir um eine Nachricht. Ohne rechtzeitige Terminabsage müssen wir Ihnen den Behandlungsausfall privat in Rechnung stellen.

Private Krankenkassen und Beihilfeberechtigte

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Uns als Praxis ist es nicht möglich die Erstattungssätze der einzelnen Privatkassen zu kennen, zumal die Vergütung auch von den einzelnen Tarifen und Vertragsmodalitäten abhängt, die der Versicherte abgeschlossen hat.

So kann es auch zu Zuzahlungen als privat versicherte Person/Beihilfeberechtigte Person kommen.

Was man deshalb hier auch noch anfügen muss: Beihilfesätze sind keine Preise. Der Beihilfesatz stellt den staatlichen Zuschuss zu den entstandenen Krankheitskosten dar, nicht mehr und auch nicht weniger.

Sie sollten daher unbedingt vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif. Bekanntermaßen versuchen auch die privaten Krankenkassen zwischenzeitlich überall die Erstattungen zu senken und einzelne Beträge abzusetzen.

Preise für Privatpatienten und beihilfeberechtigte Personen

Eine allgemeine verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Empfohlen durch den Berufsverband.